Allgemeine Geschäftsbedingungen der ansit-com GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für sämtliche Angebote und Verträge, die die ansit-com GmbH (ansit-com) ihren Kunden unterbreitet. Sie gelten ferner für sämtliche Angebote und Verträge die ein Kunde mit ansit-com abschließt.

1.2 Sämtliche Leistungen und Lieferungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der zwischen ansit-com und dem Kunden abgeschlossen wurde. Hierzu zählen Verträge für die Lieferung von Telefonanlagen, Endgeräten und Software, Leistungen für Support, Wartung, Softwareaktualisierungen (Updates) und Individualprogrammierungen sowie Leistungen für Telefonie- und Internetdienste.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber. Sie gelten ausschließlich.

1.4 Mitarbeiter sowie andere Erfüllungsgehilfen von ansit-com sind nicht befugt, mündliche Zusagen zu treffen. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform sowie der ausdrücklichen Genehmigung von ansit-com.

1.5 ansit-com vertreibt sein Dienstleistungen und Produkte ausschließlich an Geschäftskunden. Als Geschäftskunden gelten Unternehmer nach § 14 BGB sowie öffentliche Auftraggeber wie z.B. Gemeinden, Verbände, Gebietskörperschaften oder öffentliche Bildungseinrichtungen.

§ 2 Leistungen von ansit-com

2.1 Sämtliche enthaltende Leistungen, d.h. Leistungsinhalt und Leistungsumfang der gelieferten Waren oder gebuchten Dienstleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

2.2 ansit-com bietet seinen Kunden einen Updateservice an, mit dem ein erworbenes Telefoniesystem (Hardware- oder Software-Telefonanlage) auf dem jeweils aktuellen Stand gehalten wird. Der Leistungsinhalt und Leistungsumfang des Updateservice ergibt sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen für den Updateservice.

2.3 ansit-com bietet seinen Kunden darüber hinaus Telefonie- und Internetdienste an. Der Leistungsinhalt sowie der Leistungsumfang ergibt sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen für Telefonie- und Internetdienste.

2.4 ansit-com erbringt für seine Kunden Supportleistungen. Als Supportleistungen werden Konfigurationen am Telefoniesystem des Kunden, Installationen und Sicherungen (Backups) am Telefoniesystem des Kunden, den Endgeräten (z.B. Telefone, Software-Telefone, Analog-Adapter) des Kunden oder sonstige Einstellungen an Netzwerk oder Rechnersystemen des Kunden verstanden, die kein Gewährleistungsfall nach § 6 darstellen. Insofern kein Wartungsvertrag oder Einrichtungsservice abgeschlossen wurde, gelten die Preise aus der aktuellen Support-Preisliste, die jeweils auf Internetseite unter https://www.ansit-com.de/downloads/preisliste-support.pdf eingesehen werden können. Insofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden Supportleistungen im 15 Minuten-Takt abgerechnet.

2.5 ansit-com bietet dessen Kunden Cloud-Telefonielösungen an. Hierfür wird die Telefoniesoftware auf einem Server in einem dezentralen Rechenzentrum installiert und dem Kunden zur Verfügung gestellt. ansit-com stellt sicher, dass die Online-Verfügbarkeit der Vertragssoftware im vertraglich vereinbarten Umfang mindestens 99 % im Jahresmittel beträgt. Hierbei berechnet sich die Verfügbarkeit auf Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. ansit-com ist berechtigt pro Kalenderjahr maximal für 10 Stunden Wartungsarbeiten durchzuführen oder durch einen Dritten durchführen zu lassen. Der jeweilige Wartungszeitpunkt ist an einem Wochentag und wird zwischen 1.00 – 3.00 Uhr oder zwischen 3.00 und 6.00 Uhr durchgeführt. ansit-com ist verpflichtet, dem Kunden spätestens eine Woche vor Durchführung eine Information zur Durchführung von Wartungsarbeiten zukommen zu lassen. Während der Wartungsarbeiten steht die Telefoniesoftware nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Ein Vertrag zwischen ansit-com und dem jeweiligen Kunden kommt zustande, sowie der Kunde eine explizite und schriftliche Willenserklärung an ansit-com sendet und ansit-com diese Willenserklärung in Form einer Auftragsbestätigung anerkennt.

3.2 Der Kunde hat das Recht innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt von verbindlichen Bestellungen sind 15 Prozent des Netto-Auftragswertes als Aufwandspauschale zu zahlen.

3.3 ansit-com behält sich das Recht vor, Vertragsleistungen an Dritte zu übertragen. Dessen Auswahl steht ansit-com frei.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten

4.1 Alle vereinbarten Preise sind Netto-Barpreise.

4.2 Preisnachlässe, Projektpreise, Rabatte oder Skonti werden nur dann gewährt, insofern sie schriftlich vereinbart wurden.

4.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.4 Insofern das Lieferland nicht Deutschland ist, werden anfallende Transportkosten und Transportversicherungen dem Kunden berechnet.

4.5 Anfallende Versandkosten sind in den jeweiligen Angeboten und Auftragsbestätigungen explizit aufgeführt.

4.6 Ist der Kunde ein Neukunde, so wird zunächst die Zahlung per Vorkasse oder bis 3.500 EUR alternativ per Nachnahme vereinbart. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform.

4.7 Ist der Kunde Bestandskunde wird Rechnungskauf vereinbart. Zahlungen sind dann innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung.

4.8 Ist der Kunde Bestandskunde und war bereits mehrfach oder längerfristig im Zahlungsverzug, ist ansit-com berechtigt die Zahlungsart auf Vorkasse zu ändern.

4.9 Insofern ansit-com Leistungen für einen Kunden erbringt, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten waren und vom Kunden gewünscht sind, ist ansit-com berechtigt, diese Leistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste abzurechnen.

4.10 Rechnungen gehen dem Kunden per Post oder per E-Mail zu.

4.11 Erfolgt die Zahlung durch SEPA-Lastschrift, ermächtigt der Kunde ansit-com durch eine ausdrückliche Erklärung, sämtliche ausstehende Zahlungen vom angegebenen Konto einzuziehen.

4.11.1 Der Kunde erhält die Rechnung der Leistungen spätestens 10 Werktage vor dem Einzug der Lastschrift. Die Rechnung gilt automatisch als Vorabinformation („Pre-Notifcation“).

4.11.2 Der Einzug erfolgt frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung. Die Rechnung selbst wird durch E-Mail zugestellt.

4.11.3 Können Lastschriften nicht zum Fälligkeitsdatum eingezogen werden, weil der Kunde eine Nichtdeckung des Kontos zu verantworten hat oder werden Lastschriften vom Kunden zurückgezogen, so hat der Kunde sämtliche angefallene Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat.

4.12 Werden Leistungen nach Zeitaufwand in Anspruch genommen, werden diese einmal pro Monat abgerechnet und sind mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

4.13 Falls es sich bei zeitbasierten Leistungen um Supportleistungen gemäß § 2.4 handelt, werden diese in einem Ticketsystem von ansit-com gespeichert. Der Kunde erhält im Zuge der Rechnungsstellung eine detaillierte Information darüber, welche Leistungen erbracht und abgerechnet wurden.

§ 5 Abnahme und Gefahrenübergang

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5.2 Von ansit-com an den Kunden gelieferte Waren sind unverzüglich bei Warenerhalt auf Vollständigkeit und auf Transportschäden zu überprüfen und Abweichungen oder Transportschäden innerhalb von 3 Werktagen an ansit-com schriftlich zu melden. Sollte eine Meldung nicht oder nicht rechtzeitig eingehen, gilt die Lieferung bzw. die Ware als genehmigt.

5.3 Hat der Kunde individuelle Softwareprodukte oder Softwareerweiterungen (Softwareprojekt) beauftragt, so sind diese nach Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Fehler zu überprüfen. Fehler, nicht vollständige Funktionen oder unerwünschte Funktionseinschränkungen sind innerhalb von 30 Werktagen an ansit-com schriftlich zu melden. Sollte eine Meldung nicht oder nicht rechtzeitig eingehen, gilt das Softwareprojekt als abgenommen.

§ 6 Gewährleistung

6.1 Wesentlich für das Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist, dass der Kunde alle Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt. Maßgeblich hierfür ist § 377 HGB.

6.2 Ist eine von ansit-com gelieferte Ware mangelhaft, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. ansit-com darf frei entscheiden, welche Art der Nacherfüllung zur Mängelbeseitigung führt.

6.3 Beide Parteien sind sich darüber im Klaren, dass es nicht möglich ist, Anwendungen bzw. Standardsoftware so zu entwickeln, dass sie unter allen Bedingungen und Szenarien fehlerfrei läuft. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn Schnittstellen zu anderen, externen Programmen zum Einsatz kommen.

6.4 ansit-com ist berechtigt im Rahmen von Nacherfüllungspflichten bzw. Nachbesserungsarbeiten die Dienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen.

6.5 ansit-com wird nur dann Nacherfüllungspflichten durchführen, wenn nachweisbar ist, dass ein Mangel durch ansit-com zu verantworten ist. Insofern im Rahmen der Nacherfüllungspflichten von ansit-com festgestellt wurde, dass die vom Kunden gerügten Mängel nicht durch ansit-com verursacht wurden, ist ansit-com berechtigt, dem Kunden den dadurch entstandenen Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus können entstandene Kosten aus Nacherfüllungspflichten bzw. Nachbesserungsarbeiten, die durch Dritte oder andere Erfüllungsgehilfen durchgeführt wurden und an ansit-com in Rechnung gestellt wurden, an den Kunden weitergegeben werden.

6.6 Gewährleistungsansprüche beschränken sich ausschließlich auf Leistungen, die direkt durch ansit-com selbst ausgeführt wurden. Leistungen durch Dritte unterliegen deren Geschäftsbedingungen.

6.7 ansit-com setzt auch Open-Source Software ein, die der GPL (GNU General Public Licence) und ähnlichen Lizenzmodellen unterliegen. Diese Software ist frei von Gewährleistungs- Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen. ansit-com ist nicht haftbar für Schäden, die sich aus der direkten oder indirekten Nutzung dieser Software ergeben.

§ 7 Pflichten des Kunden

7.1 Damit ansit-com die angebotenen Leistungen erbringen kann, ist der Kunde verpflichtet, alle benötigten Informationen und Arbeitsplatzvoraussetzungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies kann wahlweise in einem Pflichtenheft, als Informationssammlung per E-Mail, in einem fernmündlichen Beratungsgespräch oder in einem persönlichen Gespräch vor Ort bei ansit-com oder beim Kunden erfolgen. Zu den benötigten Informationen zählen u.a. die gewünschten Funktionalitäten, die aktuellen und geplanten technischen Gegebenheiten beim Kunden (z.B. Router, Firewall, Internetanbindung, Netzwerkinfrastruktur, Telefonanschlussprovider) sowie weitere Informationen, die notwendig sind, damit ansit-com die Leistungen erbringen kann.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche technische Voraussetzungen vor dem Einsatz einer Telefonielösung von ansit-com in eigenem Ermessen zu überprüfen. ansit-com stellt dem Kunden vor dem Kauf einer Telefonielösung, auf Nachfrage des Kunden, eine entsprechende Testumgebung zur Verfügung, mit dem der Kunde vorab prüfen kann, ob gegebenenfalls Einschränkungen in der Kompatibilität bestehen. Supportleistungen von ansit-com sind nicht Bestandteil der Testumgebung.

7.3 Beauftragt der Kunde ansit-com mit der Inbetriebnahme und Konfiguration eines Telefoniesystems, so ist der Kunde verpflichtet, ansit-com Zugang zur technischen Infrastruktur zu gewährleisten, insofern diese für die Installation des Telefoniesystems notwendig ist. Beauftragt der Kunde die Installation oder Konfiguration seines Telefoniesystems per Fernwartung, so hat der Kunde eine von ansit-com empfohlene Fernwartungssoftware zu installieren.

7.4 Beauftragt der Kunde ansit-com mit der individuellen Entwicklung von Softwarelösungen oder -erweiterungen, so hat der Kunde ein Pflichtenheft zu erstellen, dass unmissverständlich den Bedarf darstellt. Spätere Reklamationen und Rügen des Kundens von Leistungen, die nicht im Pflichtenheft vermerkt sind, berechtigen nicht zur Nacherfüllung gem §6.2. Ferner ist ansit-com berechtigt, vom Kunden gewünschte Leistungen, die nicht im Pflichtenheft vermerkt sind, aber von ansit-com im Auftrag des Kunden erbracht wurden, in Rechnung zu stellen. Erstellt der Kunde kein Pflichtenheft und beauftragt ansit-com dennoch, gelten mündliche Abreden als gegenstandslos.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und Passwörter so aufzubewahren, dass Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Sobald der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass ein unbefugter Dritter Zugriff auf oder Kenntnis über den Inhalt dieser Daten hat oder haben könnte, hat er ansit-com unverzüglich zu informieren.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen von Dritten, die für seine Nutzung der von ansit-com erbrachten Leistungen erforderlich sind, einzuholen. Ausnahmen müssen vorher schriftlich vereinbart werden.

7.7 Damit Telefonanlagen oder Telefonanschlüsse von ansit-com vom Kunden, einen vom Kunden beauftragten Dritten oder durch ansit-com in Betrieb genommen werden können, ist eine funktionierende Netzwerkinfrastruktur notwendig, die der Kunde selbstständig oder durch einen Dritten sachkundig einzurichten hat. Ein nicht sachkundig eingerichtetes Netzwerk stellt keinen Mangel an der Telefonanlage oder Telefonanschluss dar. Eine Rückgabe vertraglich vereinbarter Leistungen oder die vorzeitige Kündigung von Verträgen ist ausgeschlossen.

7.8 Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Daten, die zur Leistungserbringung durch ansit-com erforderlich sind, richtig und vollständig mitzuteilen. Darüber hinaus informiert der Kunde ansit-com unverzüglich, wenn sich Daten geändert haben. Dies betrifft insbesondere Namen, Rechtsform, Standort, Bankverbindung, Rechnunganschrift und die postalische Anschrift des Kunden sowie Namen, postalische Anschrift, Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen des technischen Ansprechpartners des Kunden.

7.9 Der Kunde ist verpflichtet in regelmäßigen und kurzen Abständen Sicherungskopien von verlustgefährdeten Daten zu erstellen.

7.10 Der Kunde verpflichtet sich jeweils gültige Sicherheitsstandards an seiner IT-Infrastruktur einzuhalten. ansit-com verweist hier auf den Leitfaden Informationssicherheit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik in der jeweils gültigen Fassung.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Liefert ansit-com Waren an den Kunden, so bleiben diese so lange Eigentum von ansit-com, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus den vertragsgemäßen Leistungen beglichen hat.

8.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritte auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von ansit-com hinzuweisen und ansit-com unverzüglich zu unterrichten.

8.3 Ist der Kunde im Zahlungsverzug oder tritt ein Vermögensverfall des Kunden ein, darf ansit-com zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen, ohne dass es hierzu einer weiteren Fristsetzung oder der Einhaltung der weiteren in § 323 Abs. 2 BGB bestimmten Voraussetzungen bedürfte.

8.4 Liefert ansit-com Test- und Vorführgeräte, so verbleiben diese im Eigentum von ansit-com. Der Kunde trifft im Falle der Lieferung von Test- und Vorführgeräten eine schriftliche Vereinbarung mit ansit-com. Die Test- und Vorfürgeräte dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit ansit-com über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

§ 9 Haftung

9.1 ansit-com haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund. Darüber hinaus haftet ansit-com für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, schriftlich gegebenen Zusicherungen, Garantien, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet ansit-com jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind. ansit-com haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

9.2 ansit-com haftet grundsätzlich nicht für den Verlust von Daten, insofern ein solcher Verlust durch Datensicherungsmaßnahmen des Kunden verhindert werden hätten können. In allen übrigen Fällen ist die Höhe der Haftung auf den Wiederherstellungaufwand der Kundendaten beschränkt.

9.3 ansit-com haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind, auch nicht wegen einer Beeinträchtigung oder eines Ausschlusses seiner Pflichten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ansit-com liegen.

9.4 ansit-com haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch eine von ansit-com veranlasste Zugangsbeschränkung entstanden sind, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Datensicherheit des Kunden sowie die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, dies erfordern.

9.5 ansit-com haftet nicht für Schäden, die durch einen Techniker von ansit-com an der Netzwerkinfrastruktur des Kunden entstanden sind. ansit-com erbringt Dienstleistungen am Kunden des Netzwerks nur dann, wenn der Kunde dies explizit schriftlich und auf freiwilliger Basis wünscht. Die Pflichten des Kunden gemäß § 7.7 bleiben unberührt.

9.6 ansit-com haftet nicht für Schäden, die durch das Ausbleiben oder Nichtbeachten grundlegender Sicherheitsstandards gemäß 7.10 in der IT-Infrastruktur des Kunden entstanden sind.

9.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer etwaigen Garantie bleibt unberührt.

9.8 Die Haftungsbeschränkung nach § 44a TKG bleibt von Vorstehenden unberührt.

§ 10 Termine und Terminverzug

10.1 Für die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen zwischen ansit-com und Kunde, werden gegebenenfalls Termine vereinbart, um die Leistung zu erbringen. Dies gilt vor allem beim Bezug von Telefoniedienstleistungen, bei der Einrichtung, Installation oder Konfiguration von Telefonanlagen oder im Rahmen einer Nachbesserung nach eine Rüge gemäß § 6.1. Sämtliche Termine gelten zunächst als ungefähre Angaben, außer sie wurden zwischen ansit-com und dem Kunden schriftlich vereinbart. Ist ansit-com nicht in der Lage Termine einhalten zu können, wird ansit-com den Kunden unverzüglich informieren und einen neuen voraussichtlichen Termin mitteilen.

10.2 Ist ein Vor-Ort-Termin beim Kunden zwischen ansit-com und dem Kunden vereinbart worden, garantiert der Kunde die Erreichbarkeit innerhalb des von ansit-com genannten Zeitfensters. Tritt ein Terminverzug ein, den der Kunde zu verantworten hat, wird der Kunde die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten an ansit-com erstatten. Diese zusätzlichen Kosten setzen sich aus der Anfahrtspauschale sowie dem Zeitaufwand des Servicetechnikers zusammen.

10.3 Werden Installations-, Konfiguration-, Einrichtungs- oder sonstige Dienstleistungen beim Kunden vor Ort durch ansit-com oder einem durch ansit-com beauftragten Dritten durchgeführt, erstellt ansit-com einen Servicebericht über die durchgeführten Leistungen. Mit seiner Unterschrift auf dem Servicebericht bestätigt der Kunde die Richtigkeit der durchgeführten Leistungen. Mit der Unterschrift ist ansit-com berechtigt, die durchgeführten Dienstleistungen laut jeweils gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen, insofern diese vom Kunden nicht bereits im Voraus, z.B. im Rahmen eines Wartungvetrags oder einer festen Einrichtungspauschale, bezahlt worden sind.

§ 11 Garantien und Garantieversprechen

11.1 ansit-com übernimmt für physische Telefonanlagen (Hardware) eine Garantie mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Diese Garantie wird ausschließlich beim Kauf einer neuwertigen Telefonanlage übernommen.

11.2 Die Haftung für von ansit-com übernommene Garantien ist verschuldensunabhängig. Der Haftungsumfang für vom Garantieversprechen erfasste Sach- und Vermögensschäden ist jedoch auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt, höchstens auf den Betrag, den der Kunde für den Kauf dieser Telefonanlage nebst Einrichtungsentgelten, insofern eine Einrichtung- oder Installationsdienstleistung Bestandteil der Beauftragung war.

§12 Dokumentation

12.1 Erbringt ansit-com Leistungen vor Ort beim Kunden, erstellt ansit-com einen Servicebericht, der die durchgeführten Leistungen im vollen Umfang dokumentiert.

12.2 Erbringt ansit-com Leistungen per Fernwartung, z.B. durch Nutzung einer Fernwartungssoftware oder durch einen vom Kunden zur Verfügung gestellten SSH-Tunnel, werden diese durchgeführten Leistungen im Ticket- und Dokumentationssystem von ansit-com gespeichert und dem Kunden zur Verfügung gestellt.

12.3 Werden dem Kunden Fremdprodukte zur Verfügung gestellt, die ansit-com lediglich beschafft, erhält der Kunde einen Hinweis aus die Dokumentation des jeweiligen Herstellers.

12.4 Im Übrigen werden Dokumentationen ausschließlich in dem Umfang geliefert, wie es im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart ist.

§ 13 Datenschutz

13.1 Für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden gelten u.a. die Datenschutz-Grundverordnugn (DS-GVO), das jeweils gültige Bundesdatenschutz und das jeweils gültige Telekommunikationsgesetz als Rechtsgrundlage. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nur, sofern der Kunde explizit eingewilligt hat. Eine Ausnahme besteht dann, insofern andere Gesetze oder Rechtsvorschriften, wie z.B. das Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Speicherung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten anordnet oder erlaubt.

13.2 Eine Datenverarbeitung ist insbesondere dann zulässig, soweit dies zur Begründung und Gestaltung eines Vertragsverhältnisses, zur Erbringung von Telekommunikations-Dienstleistungen sowie zu deren Abrechnung erforderlich sind.

13.3 Der Kunde ist zur Löschung seiner bei ansit-com gespeicherten personenbezogenen Daten berechtigt, insofern er ansit-com einen entsprechenden Auftrag erteilt.

13.4 Ansonsten werden sämtliche kundenbezogenen Daten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahrs gelöscht oder so anonymisiert, dass keine Rückschlüsse auf den Namen des Kunden möglich sind.

13.5 ansit-com führt die Löschung nach Beauftragung des Kunden gemäß § 13.3 oder nach Beendigung gemäß § 13.4 nur dann aus, insofern keine offenen Forderungen bestehen. Eine Löschung der Daten unterbleibt ferner, insofern Strafverfolgungsbehörden ansit-com die Löschung der Daten unterbindet.

13.6 ansit-com ist verpflichtet Rechnungsdaten für Dauer von 10 Jahren nach Rechnungsstellung vorzuhalten. Diese Vorhaltung erfolgt in gesondert gesicherten System. Ein Zugriff auf diese Rechnungsdaten ist nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs nur zu besonderen Anlässen und auf behördliche Anforderung möglich.

13.7 Im Übrigen ist die Datenschutzerklärung von ansit-com Bestandteil dieser AGB. Diese kann online unter https://www.ansit-com.de/datenschutz.php eingesehen werden.

§ 14 Sonstiges

14.1 ansit-com ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden wird dadurch nicht begründet.

14.2 Abweichungen von diesen AGB oder sonstigen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses unterfällt der Schriftform.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit des Vertrages sowie der restlichen Bestimmungen der AGB nach dem überstimmenden Parteiwillen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt im Wege ergänzender Vertragsauslegung eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Berlin, 01.10.2019