Besondere Vertragsbedingungen für den Updateservice für ansitel Telefonanlagen
Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVb) gelten im Besonderen für die Softwarewartung (Software Maintenance) von ansitel Telefonanlagen, die durch die ansit-com GmbH vertrieben werden.

1. Geltungsbereich und Vertragsinhalt

1.1 Der Kunde nutzt eine von ansit-com hergestellte und vertriebene Telefonanlage.
1.2 Der Updateservice bezieht sich ausschließlich auf die Software der Telefonanlage, nicht jedoch auf bereitgestellte Hardware.
1.3 Der Kunde erhält von der ansit-com GmbH in regelmäßigen Abständen neue aktualisierte Versionen (Update) der Software ansitel. Die Updates gehen dem Kunden jeweils per E-Mail zu.
1.4 Der Updateservice bezieht sich jeweils auf eine Telefonanlage. Betreibt der Kunde mehrere Telefonanlagen, so ist jeweils ein gesonderter Updateservice nötig, um Softwareaktualisierungen zu erhalten.
1.5 Als Updateservice wird die Lieferung der Updates an den Kunden verstanden. Installationen bzw. ein Einspielen der Updates sind nicht Bestandteil des Vertrags, außer der Updateservice ist Bestandteil eines erweiterten Service- und Wartungsvertrags oder es wurde schriftlich anders vereinbart.


2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt zustande, in dem der Kunde das ihm zugegangene Angebot akzeptiert.
2.2 Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Auftragsbestätigung für den Abschluss des Updateservices dem Kunden per E-Mail oder Post zugeht.


3. Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1 Der Updateservice wird für 12 Monate abgeschlossen und verlängert sich um ein weiteres Jahr, insofern der Kunde den Vertrag nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt hat.
3.2 Die Kündigung des Vertrages kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrags erfolgen.
3.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform und kann per E-Mail, Post oder Fax durchgeführt werden. ansit-com bestätigt den Eingang der Kündigung.
3.4 Optional kann ein Updateservice auch als einmalige Leistung gebucht werden. Der Updateservice endet dann mit der Zurverfügungstellung der jeweils aktuellen Softwareversion. Bei einmaligen Updates ist es unter Umständen erforderlich, vorhergehende Updates zu installieren.


4. Entgelte, Zahlungsbedingungen, Entgeltänderungen

4.1 Die vom Kunden an ansit-com zu zahlenen Entgelte für den Updateservice richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach dem im schriftlichen und individuellen Angebot hinterlegten Preis. Das schriftliche Angebot hat Vorrang.
4.2 Die Entgelte des Updateservices sind abhängig von der bestellten Anzahl an Nebenstellenlizenzen. Werden vom Kunden neue Nebenstellenlizenzen für eine bestehende Telefonanlage erworben, erhöht sich das Entgelt für den Updateservice anteilig um den in der Auftragsbestätigung genannten Preis pro Nebenstelle für den Updateservice.
4.3 Der Updateservice ist jeweils für ein volles Kalenderjahr im Voraus zu entrichten und beginnt mit dem Monat, in dem das Vertragsverhältnis begonnen hat.
4.4 Wird als Zahlart Rechnungskauf gewählt, so ist die Rechnung mit einer Zahlfrist von 14 Tagen ab Rechnungdatum zu begleichen.
4.5 Erfolgt die Zahlung durch SEPA-Lastschrift, so ermächtigt der Kunde ansit-com durch eine ausdrückliche Erklärung, sämtliche ausstehenden Zahlungen vom angegebenen Konto einzuziehen.
4.5.1 Der Kunde erhält die Rechnung der Leistungen spätestens 10 Werktage vor dem Einzug der Lastschrift. Die Rechnung gilt automatisch als Vorabinformation („Pre-Notification“).
4.5.2 Der Einzug erfolgt frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung, die dem Kunden gem. 5.2 dieser BGB per E-Mail zugesendet wird.
4.5.3 Der abgebuchte Gesamtbetrag kann unter Umständen von der in der Rechnung genannten Rechnungssumme abweichen. Dies gilt u.a. dann, wenn a) der Kunde ansit-com für weitere SEPA-Mandate anderer Vertragsverhältnisse (z.B. Supportleistungen von ansit-com, Wartungsverträge) autorisiert hat oder b) der Kunde Rücklastschriftgebühren oder Mahngebühren zu verantworten hat.
4.5.4 Können Lastschriften nicht zum Fälligkeitsdatum eingezogen werden, weil der Kunde eine Nichtdeckung des Kontos zu verantworten hat oder werden Lastschriften vom Kunden zurückgezogen, so hat der Kunde sämtliche angefallene Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat.
4.6 ansit-com ist berechtigt, die Entgelte für den Updateservice anzuheben, jedoch nicht mehr als 10 % pro Kalenderjahr. Die Ankündigung über eine Entgelterhöhung erfolgt jeweils mindestens 30 Tage vor der eigentlichen Erhöhung. Der Kunde hat im Falle einer Anhebung das Recht, den Vertrag für den Updateservice binnen einem Monat zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
4.7 Werden einmalige Updates gemäß Ziffer 3.4 erworben, so berechnet sich das Entgelt nach der Anzahl der Kalenderjahre, inklusive dem jeweils aktuellem Kalenderjahr, an dem keine Updates bezogen wurden.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde hat sämtliche Updates selbstständig zu installieren, außer es wird ein kostenpflichtiger Installationsservice oder ein Wartungsvertrag in Anspruch genommen.
5.2 Die Datei für die jeweils aktuelle Softwareversion wird an eine vom Kunden hinterlegte E-Mail gesendet. Die E-Mail enthält eine Anleitung zum Installieren der Aktualisierung.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Installation der Softwareaktualisierung eine Datensicherung (Backup) der Telefonanlage durchzuführen.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, Störungen und Mängel, die nach der Installation der Softwareaktualisierung auftreten, unverzüglich, spätestens jedoch bis zu 14 Tagen nach Erhalt der E-Mail aus 5.2, zu melden.
5.5 Insofern der Kunde nach der unter 5.4 genannten Frist, Störungen und Mängel meldet, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
5.6 Dem Kunden ist es untersagt, selbstständig oder durch Dritte Änderungen an den Dateien für die Softwareaktualisierung durchzuführen oder durchführen zu lassen.
5.7 Der Kunde hat Updates ausschließlich für die dafür vorgesehene ansitel Telefonanlagenlizenz zu verwenden. Werden Updates auf andere Systeme, für die das Update nicht vorgesehen ist, installiert, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Ist das Telefoniesystem, auf dem ein nicht vorgesehenes Update installiert worden ist, im Anschluss fehlerhaft, so hat der Kunde die Kosten, die durch die Wiederinbetriebnahme entstehen, im vollen Umfang zu entrichten.

6. Nutzungsrechte

6.1. Der Kunde erhält von ansit-com das Nutzungsrecht für die Softwareaktualisierungen.
6.2 Eine Vervielfältigung oder Änderung der Software durch den Kunden oder durch einen vom Kunden beauftragten Dritten ist untersagt, außer ansit-com hat dem Kunden hierfür eine schriftliche Einverständniserklärung ausgestellt.


7. Gewährleistung

7.1 Hat der Kunde Störungen oder Mängel an der Softwareaktualisierung angezeigt, so ist ansit-com verpflichtet, diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Insofern ansit-com die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, so ist der Kunde berechtigt, Entgelte aus diesem Vertrag zu mindern oder den Vertrag zum nächsten Kalendermonat zu kündigen.
7.2 Der Kunde kann Schadensersatz nur unter den jeweils aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen fordern oder insofern ein Haftungsfall nach Ziffer 8 dieser BVb eingetreten ist.


8. Haftung

8.1 Ist der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5.3 dieser BVb nicht oder nur teilweise nachgekommen, so ist eine Haftung ausgeschlossen.
8.2 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche gegen ansit-com ausgeschlossen, insofern die Schadensursache nicht auf Vorsatz, Arglistigkeit oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8.3 Hat ansit-com eine schuldhafte Verletzung nach Ziffer 8.2 zu verantworten, so haftet ansit-com bei Personenschäden in Höhe von bis zu 1.500.000 €, bei Sach- und Vermögensschäden bis 500.000 €. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bzw. in Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet ansit-com nur bis auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.
8.4 Hat der Kunde Störungen oder Mängel nicht rechtzeitig gemäß Ziffer 5.4 gerügt, so ist eine Haftung ausgeschlossen.
8.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


9. Datenschutz

9.1 Der Kunde erklärt sich bereit, wesentliche Daten, die für die Erfüllung gemäß Ziffer 1 notwendig sind, bekannt zu geben. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten einverstanden.
9.2 Endet das Vertragsverhältnis, so verpflichtet sich ansit-com, sämtliche Daten, die zur Erfüllung des Vertrags gemäß Ziffer 1 notwendig waren, unverzüglich zu löschen. Ausgenommen sind Daten, die ansit-com im Rahmen der Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB und § 147 AO verpflichtet ist zu speichern.
9.3 ansit-com verpflichtet sämtliche Mitarbeiter oder von ihr beauftragte Personen zur Verschwiegenheit über die vom Kunden erhaltenen Daten und bereitgestellten Informationen.
9.4 Der Kunde ist Ansprechpartner von ansit-com für sämtliche Korrespondenz, die aus dem Updateservice notwendig werden. Werden Dritte, z.B. IT-Dienstleister oder externe Mitarbeiter eingebunden, so hat der Kunde diesen schriftlich zu benennen.


10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ansit-com GmbH in der jeweils aktuellen Fassung.
10.2 Nebenabreden gelten nur dann, wenn diese schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung niedergeschrieben wurden. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
10.3 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ansit-com auf einen Dritten übertragen.
10.4 ansit-com darf den Vertrag auf einen Dritten übertragen. Hierzu hat ansit-com dem Kunden die Übertragung mit einer Vorfrist von 1 Monat anzuzeigen. Dem Kunden steht ab der Anzeige das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit einer Frist von 1 Monat zu. ansit-com wird den Kunden auf die Frist und sein Kündigungsrecht hinweisen.
10.5 Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind in Schriftform per E-Mail, Post oder Fax dem Kunden zukommen zu lassen.
10.6 Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
10.7 Der Gerichtsstand ist Berlin.

Letzte Aktualisierung: 12.12.2017