§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage der Lieferungen, Leistungen und Angebote von ansit-com. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt ansit-com nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung von ansit-com als angenommen.

(2) Bei Rücktritt von verbindlichen Bestellungen sind 15% des Netto-Auftragswertes als Aufwandpauschale zu zahlen.

(3) ansit-com behält sich das Recht vor, Vertragsleistungen an Dritte zu übertragen. Deren Auswahl steht ansit-com frei. Eine Haftung für die richtige Auswahl oder für deren Handlungen bzw. Unterlassungen sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben.

§ 3 überlassene Unterlagen

(1) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ansit-com erteilt dazu dem Vertragspartner seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit ansit-com das Angebot des Vertragspartners nicht innerhalb der Frist von 2 Wochen annimmt, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich ab Lager Berlin zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die in den Angeboten genannten Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von ansit-com genannten Preise. Nicht vorhersehbare änderungen von Zöllen, Ein- oder Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen ansit-com zu einer entsprechenden Preisanpassung.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Konto ansit-com Berlin Marco Mosig, Kontonummer 3460010958, BLZ 18055000, Sparkasse Niederlausitz zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden bei Unternehmen in Höhe von
8 % und bei Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben Preisänderungen bis zu maximal 20% des vereinbarten Preises wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

(5) Sofern Festpreisabrede getroffen wurde und Informationen vom Vertragspartner für die Erstellung des Festpreisangebots vorenthalten wurden, bleibt ansit-com eine Anpassung des Festpreises für die Realisierung des Auftrages vorbehalten.

§ 7 Lieferzeit

(1) Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, sind alle von ansit-com genannten Termine und Fristen unverbindlich.

(2) Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände) ist ansit-com berechtigt, die Lieferung nachzuholen, nachdem der Hinderungsgrund entfallen ist.

(3) ansit-com behält sich das Recht vor, alle Lieferungen nur unter Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung auszuliefern.

§ 8 Gefahrübergang bei Versendung

(1) Wird die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Vertragspartners, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Vertragspartners über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

(2) Eine Transportversicherung der Ware erfolgt nur auf Wunsch des Käufers, wobei dieser die Kosten zu tragen hat.

(3) Bei Sendungen an ansit-com sind die gesamten Transportkosten und jegliches Transportrisiko bis zum Ziel vom Versender zu tragen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Vertragspartner sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

§ 10 Gewährleistung

(1) Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate oder 12 Monate für gebrauchte Waren ab dem Gefahrenübergangszeitpunkt und für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab dem Gefahrenübergang, ausgeschlossen sind dabei gebrauchte Waren.

(2) Jegliche Gewährleistung entfällt bei fehlerhafter Bedienung, Nicht-Befolgen von Betriebs- und Wartungsanweisungen, änderungen an den Produkten (Software und Hardware) sowie das Austauschen von Teilen oder Verbrauchsmaterialien entgegen der Originalspezifikationen. Dies beinhaltet auch selbst durchgeführte/veranlasste Reparaturen oder änderungen an den Produkten ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers oder von ansit-com.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlagen Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche 3 Mal fehl, steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Wandlung zu. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadenersatz irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen.

(4) Gewährleistungsansprüche gegen ansit-com stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht an Dritte abtretbar.

(5) Garantien von Herstellern muss der Kunde direkt bei den entsprechenden Herstellern geltend machen.

§ 11 Haftungsbegrenzung bei TK-Anlagen

(1) Schadensersatzansprüche, die durch Umstände entstehen, die ansit-com nicht zu vertreten hat, wie defekte Hardwarebauteile oder Ausfall der Verbindungen zu Telefon- Internetanbietern wie auch qualitative Einbußen der entsprechenden Verbindungen, sind ausgeschlossen.

(2) Die Regelungen gemäß §10 – Gewährleistung bleiben davon unberührt.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Die gesamten Vertragsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Soweit Verträge mit Kaufleuten abgeschlossen werden, ist der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Berlin, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) änderungen und Ergänzungen der vereinbarten Leistung bedürfen der Schriftform.

§ 13 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Berlin, Juni 2010